Beitragsordnung

§ 1 Jahresbeiträge

1. Unternehmer, parteifähige Personenvereinigungen und juristische Personen des privaten Rechts, die privatwirtschaftlich tätig sind leisten folgende Mitgliedsbeiträge:

  • Beitragsklasse 1, bis 20 Mitarbeiter: 100 Euro
  • Beitragsklasse 2, 21 - 50 Mitarbeiter: 250 Euro
  • Beitragsklasse 3, ab 51 Mitarbeiter: 500 Euro

2. Einzelpersonen leisten einen Beitrag in Höhe von 100 Euro.

§ 2 Fälligkeit

1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden unabhängig vom Eintrittsdatum bei der Aufnahme und danach jeweils zum 01. Januar eines Jahres im Voraus fällig.

2. Der Vorstand kann in besonderen Fällen Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 3 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 20. Juli 2016 in Kraft.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 20.07.2016

 

Die Beitragsordnung können Sie unter Downloads herunterladen.